1. Anmeldung
Zu allen Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per Fax, persönlich, per E-Mail oder über die Homepage erfolgen, ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnehmergebühren (siehe Abschnitt „Teilnehmergebühren“). Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nicht.
Falls eine Veranstaltung ausgebucht ist, wird eine Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen angelegt. Hierzu erfolgt eine Benachrichtigung.
Eine Zahlungspflicht besteht auch dann, wenn die Veranstaltung gar nicht oder nur teilweise besucht wurde. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.
Für alle Kurse gilt eine von der Einrichtung individuell festgelegte Mindestteilnehmerzahl, die bei Unterschreitung den Ausfall des Kurses zur Folge haben kann. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Allgemein gilt:
Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Bedingungen für die Anmeldung gelten, die in der Kursbeschreibung aufgeführt sind.
2. Abmeldung
a) Die Abmeldung (auch im Krankheitsfall) von einem Kursangebot ist bis zu drei Werktagen vor Kursbeginn telefonisch, schriftlich, per Fax, persönlich, per E-Mail oder über die Homepage kostenfrei möglich. Eine spätere Abmeldung ist (auch im Krankheitsfall) nicht möglich.
b) Erfolgt die Abmeldung nicht bis zu dieser Frist, werden die Kursgebühren in voller Höhe fällig, bei Kochkursen auch die Lebensmittelumlage. Abweichungen von dieser Regelung sind bei den Kursausschreibungen gesondert aufgeführt.
c) Bei den Kursen „PEKiP“, „Eltern-Baby-Treff“ sowie „Eltern und Kinder spielen und lernen gemeinsam“ (Eltern-Kind-Gruppen) ist eine Abmeldung spätestens 5 Werktage vor Kursbeginn erforderlich.
d) Für Studienfahrten und Bildungsurlaube gelten folgende Regelungen zur Abmeldung: Von der Einrichtung wird bei der Abmeldung eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises erhoben. Darüber hinaus gelten die Stornobedingungen des jeweiligen (Reise-)Veranstalters.
Die Einrichtung kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise in Folge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer und außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, bzw. sich nicht genügend Teilnehmer/innen angemeldet haben. Über die vorgenannten Umstände werden die Teilnehmer/innen informiert und erhalten bereits gezahlte Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
3. Teilnehmergebühren
Die Teilnehmergebühr wird in der Regel per Lastschrift eingezogen. Anfallende Material- bzw. Lebensmittelkosten sind nicht in der Kursgebühr enthalten und werden mit der Kursleitung gesondert abgerechnet.
Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Zahlungsbedingungen gelten, die in der Kursbeschreibung aufgeführt sind.
4. Ermäßigung von Kursgebühren
Vorbehaltlich der Bewilligung der finanziellen Mittel durch das Land NRW können nachfolgend aufgeführte Personengruppen und ihre Familienmitglieder eine Ermäßigung der Kursgebühr erhalten, sofern eine Bedürftigkeit vorliegt.
- Sozialhilfeempfänger/innen
- Arbeitslose mit Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe als einziges Einkommen in der Familie
- Ein-Eltern-Familien sowie Familien mit drei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern
- Aussiedlerfamilien
- Schwerbehinderte
- vom Strafvollzug betroffene Familien
Schüler/innen und Student/innen ohne eigenes Einkommen erhalten bei Vorlage ihres Ausweises bis zu einem Alter von 26 Jahren eine Ermäßigung von 50% der Kursgebühr, wenn diese 10,- Euro übersteigen.
Die Ermäßigung gilt nur für Kurse mit drei oder mehr Terminen.
Die Gebührenermäßigung wird ausschließlich im Büro bei persönlicher Anmeldung gewährt, bis die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind. Die Gebühren-ermäßigung muss bei der Einrichtung beantragt werden. Diese entscheidet über die Ermäßigung.
Für bestimmte Kurse, die der Gesundheitsvorsorge dienen, erstatten die gesetzlichen Krankenkassen (z.B. BEK, DAK, AOK) bei regelmäßiger Teilnahme einen Teil der Kursgebühr. Die Teilnehmer/innen können die Gebührenermäßigung nach Beendigung des Kurses mit Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung bei der Krankenkasse beantragen.
5. Familiengutschein im Kreis Warendorf
Der Kreis Warendorf stellt für jedes erstgeborene Kind einen so genannten „Familiengutschein“ zur Verfügung, der für Veranstaltungen und Seminare der katholischen Familienbildungsstätten im Kreis Warendorf eingelöst werden kann. Der Gutschein ist gültig für Angebote aus den Bereichen Pädagogik – Erziehung- Familie und für Angebote aus anderen Bereichen, die das Zusammenleben in der Familie fördern und zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern beitragen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Familienbildungsstätte. Fragen Sie uns!
6. Bescheinigung
Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch gegen eine Gebühr von 1,-€ nach Kurs-Ende ausgestellt. Bei Bescheinigungen für Kurse deren Teilnahme 12 Monate und länger zurückliegt, wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben.
7. Haftung
Für Schäden aus Diebstahl, Verlust und Beschädigung von Eigentum der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
8. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Kursteilnehmer werden gemäß §33 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) elektronisch gespeichert.
9. Gültigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt.





